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   BAG, 29.03.1983 - 3 AZR 537/80   

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https://dejure.org/1983,979
BAG, 29.03.1983 - 3 AZR 537/80 (https://dejure.org/1983,979)
BAG, Entscheidung vom 29.03.1983 - 3 AZR 537/80 (https://dejure.org/1983,979)
BAG, Entscheidung vom 29. März 1983 - 3 AZR 537/80 (https://dejure.org/1983,979)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine Sonderzuwendung - Anspruch auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach den Grundsätzen für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung der Bediensteten und Arbeiter des Bezirksverbandes des Regierungsbezirks Wiesbaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 42, 180
  • BB 1984, 274
  • JR 1985, 132
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 16.02.1971 - VI ZR 147/69

    Umfang des Ersatzanspruchs wegen entgangenen Gewinns; Anrechnung des Ertrages

    Auszug aus BAG, 29.03.1983 - 3 AZR 537/80
    Der BGH wie auch der Senat haben immer darauf abgestellt, daß nicht die Bezeichnung eines Vergütungsbestandteils, sondern seine wirtschaftliche Bedeutung für die Beurteilung der Versorgungsfähigkeit maßgebend sein muß (BAG vom 10. Januar 1975 - 3 AZR 70/74 - AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Beamtenversorgung, zu III 3 der Gründe; vom 20. Oktober 1975 - 3 AZR 555/74 - AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Wertsicherung, beide mit insoweit zustimmender Anmerkung von Herschel; BGH vom 21. Januar 1971 - II ZR 153/68 - NJW 1971, 836 zu 3 der Gründe; vom 11. November 1974 - VIII ZR 106/73 - NJW 1975, 105, 106, zu III 3 der Gründe).
  • BAG, 10.01.1975 - 3 AZR 70/74

    Ruhegehalt - Beamtenversorgung - Weihnachtszuwendungen - Auslegung

    Auszug aus BAG, 29.03.1983 - 3 AZR 537/80
    Der BGH wie auch der Senat haben immer darauf abgestellt, daß nicht die Bezeichnung eines Vergütungsbestandteils, sondern seine wirtschaftliche Bedeutung für die Beurteilung der Versorgungsfähigkeit maßgebend sein muß (BAG vom 10. Januar 1975 - 3 AZR 70/74 - AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Beamtenversorgung, zu III 3 der Gründe; vom 20. Oktober 1975 - 3 AZR 555/74 - AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Wertsicherung, beide mit insoweit zustimmender Anmerkung von Herschel; BGH vom 21. Januar 1971 - II ZR 153/68 - NJW 1971, 836 zu 3 der Gründe; vom 11. November 1974 - VIII ZR 106/73 - NJW 1975, 105, 106, zu III 3 der Gründe).
  • BAG, 20.10.1975 - 3 AZR 555/74

    Betriebliche Altersversorgung: Wertsicherung der Ruhegehaltsansprüche

    Auszug aus BAG, 29.03.1983 - 3 AZR 537/80
    Der BGH wie auch der Senat haben immer darauf abgestellt, daß nicht die Bezeichnung eines Vergütungsbestandteils, sondern seine wirtschaftliche Bedeutung für die Beurteilung der Versorgungsfähigkeit maßgebend sein muß (BAG vom 10. Januar 1975 - 3 AZR 70/74 - AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Beamtenversorgung, zu III 3 der Gründe; vom 20. Oktober 1975 - 3 AZR 555/74 - AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Wertsicherung, beide mit insoweit zustimmender Anmerkung von Herschel; BGH vom 21. Januar 1971 - II ZR 153/68 - NJW 1971, 836 zu 3 der Gründe; vom 11. November 1974 - VIII ZR 106/73 - NJW 1975, 105, 106, zu III 3 der Gründe).
  • BAG, 14.12.1983 - 7 AZR 583/80
    Schließlich hat der Dritte Senat in seinem Urteil vom 29. März 1983 - 3 AZR 537/80 - unter II 2 der Gründe (in soweit zur Veröffentlichung bestimmt) ausdrücklich diese Recht sprechung aufrecht erhalten, u. a. mit dem Hinweis darau daß die tarifliche Ausschlußfrist des § 70 Abs. 2 BAT in der Passung vom 23. Pebruar 1961 nur Ansprüche aus dem Arbeits- 12.

    7 zu § 242 BGB Ruhegehalt- VBL geführt haben, daher bestehen und werden durch die oben zitierten Ausführungen aus dem Urteil vom 29- März 1983 - 3 AZR 537/80 - noch gestützt.

  • BAG, 13.12.1988 - 3 AZR 252/87

    Hinweispflicht auf Möglichkeit des rückwirkenden Abschlusses einer

    Der Senat ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß die Ausschlußfrist nicht für den Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Verschaffung einer Zusatzversorgung gegen die VBL und auch nicht für einen Schadenersatzanspruch gegen den Arbeitgeber wegen unterlassener Zusatzversorgung gilt (BAG Urteil vom 12. Januar 1974 - 3 AZR 114/73 - AP Nr. 5 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL, zu III der Gründe; Urteil vom 24. Mai 1974 - 3 AZR 422/73 - AP Nr. 6, aaO; Urteil vom 15. Mai 1975 - 3 AZR 257/74 - AP Nr. 7, aaO, zu 5b der Gründe; BAGE 42, 180, 187 = AP Nr. 11 zu § 70 BAT, zu II 2c der Gründe; 47, 169, 179 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu III der Gründe).
  • BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 648/98

    Eingruppierungsmitteilung und Bindung des Arbeitgebers

    (3) Zuzustimmen ist dem Landesarbeitsgericht auch darin, daß nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Ruhegehaltsansprüche des Klägers nicht unter die tarifliche Ausschlußfrist des § 70 BAT fallen (BAG 29. März 1983 -3 AZ R 537/80 - BAGE 42, 180; BAG 14. Dezember 1983 - 7AZR 583/80 - nv.).
  • LAG München, 04.11.1987 - 5 (6) Sa 209/86

    Anspruch auf betriebliche Altersversorgung aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung

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  • BAG, 19.04.1983 - 3 AZR 4/81

    Versorgungsordnung - Altersrente

    Der Pensionär nimmt nicht mehr am Betriebsgeschehen teil, und der Arbeitgeber ist - anders als bei Sachverhalten aus vergangener Arbeitsleistung - nicht mehr auf eine schnelle Klärung und Abwicklung aller Ansprüche angewiesen (vgl. Urteil des Senats vom 29. März 1983 - 3 AZR 537/80 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 02.03.1994 - 5 AZR 462/93

    Arbeitnehmerüberlassung und Nachversicherung - Abgrenzung selbstständiger und

    Ansprüche auf Verschaffung einer Zusatzversorgung sowie Schadensersatzansprüche gegen den Arbeitgeber wegen unterbliebener Zusatzversorgung werden nicht von § 70 BAT erfaßt (BAGE 42, 180, 187 f. = AP Nr. 11 zu § 70 BAT, zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 19.10.1983 - 5 AZR 64/81

    Rückzahlung - Sonderfonds - Überzahlte Anteile - Ausschlußfrist

    Das rechtfertige die rechtlich unterschiedliche Behandlung im Hinblick auf die tarifliche Verfallklausel (vgl. Urteil vom 29. März 1983 - 3 AZR 537/80 -, zu II 2 a und b der Gründe, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • LAG Baden-Württemberg, 15.06.1989 - 8 Sa 28/88

    Anrechnung von Witwenbeihilfe auf betriebliche Witwenrente; Kostenträger der

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